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Wollen Sie wissen, welche Qualifikationen Lehrbeauftragte brauchen oder wer Lehraufträge vergibt? Oder wollen Sie mehr über die Unterschiede zwischen Bundesländern erfahren? Hier finden Sie Antworten auf wesentliche Fragen zu Lehraufträgen!
Was sind Lehrbeauftragte und was machen Lehrbeauftragte?
Lehrbeauftragte bieten an einer Hochschule Lehrveranstaltungen an. Sie arbeiten meist auf Honorarbasis. Damit stehen Lehrbeauftragte in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule oder Universität. Als Dozenten von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Praktika oder für andere Aufgaben in der Hochschullehre unterstützen sie die Hochschulen. Im amerikanischen Sprachgebrauch wird von Adjunct Professor gesprochen. In Deutschland werden langjährige Lehrbeauftragte manchmal mit dem Titel Honorarprofessor oder Honorarprofessorin ausgezeichnet.
Welche Qualifikationen müssen Lehrbeauftragte erfüllen?
Das kommt sehr auf den Lehrauftrag an. In der Regel sollten Lehrbeauftragte das Ausbildungsniveau haben, in dem sie unterrichten. Das heißt, bei einem Lehrauftrag in einem Bachelorstudiengang sollten sie mindestens einen Bachelorabschluss haben. Eine Promotion beispielsweise ist nicht zwingend notwendig. Genaueres zu den Anforderungen erfahren die Interessenten von Lehrauftragsanbieter.
Wer vergibt Lehraufträge?
Universitäten und insbesondere Fachhochschulen, Duale Hochschulen und künstlerische Hochschulen lassen viele Veranstaltungen von Lehrbeauftragten durchführen. Die Gründe warum Lehraufträge vergeben werden sind vielfältig: Einerseits bringen Lehrbeauftragte ihr aktuelles Wissen aus der Praxis in den Lehrbetrieb ein. Andererseits bieten Lehrbeauftragte Studierenden Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse. Sehr oft werden Lehraufträge vergeben, um vakante Lehrveranstaltungen durchzuführen, die ansonsten nicht stattfinden könnten.
Wie hoch ist die Vergütung?
Im Allgemeinen regelt das Landeshochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes die Vergütung. Sie wird auf Basis der Semesterwochenstunden (SWS). In einigen Landeshochschulgesetzen (beispielsweise in Baden-Württemberg) ist eine Spanne für die Vergütung vorgesehen (in Baden-Württemberg 35 EUR bis 55 EUR pro SWS). Eine Lehrveranstaltung im Umfang von 2 SWS umfasst meistens 90 min pro Woche während eines Semesters. Vor- und Nachbearbeitung von Lehrveranstaltungen ebenso wie Klausurkorrektur werden oft nicht extra vergütet. Es gibt Bundesländer, in denen die Anzahl der Lehraufträge pro Lehrbeauftragtem oder Lehrbeauftragter und pro Jahr beschränkt ist.
Welche Vorteile haben Lehraufträge für Hochschulen?
Lehraufträge bringen vielfältige Vorteile für die Universitäten oder Hochschulen: Einerseits können Lehrbeauftragte die Veranstaltungen mit ihrem aktuellen Wissen aus der Praxis bereichern. Hat der Lehrbeauftragte oder die Lehrbeauftragte einen starken Forschungshintergrund, können sie mit den Studierenden aktuelle Forschungsergebnisse teilen. Ein oftmals eher pragmatischer Grund für einen Lehrauftrag ist ein Mangel an hochschulinternen Dozenten.
Welche Vorteile haben Lehraufträge für Lehrbeauftragte?
Die Lehre an einer Hochschule kann eine sehr erfüllende und inspirierende Tätigkeit sein: Die Zusammenarbeit mit jungen Menschen, die Möglichkeit mit ihnen die Begeisterung für das eigene Fach zu teilen und sie ein Stück in ihrem Werdegang zu begleiten. Für einige Lehrbeauftragte ist es eine Vorbereitung auf eine eigene Hochschulkarriere als Hochschullehrer. Bei der Berufung auf eine Professur ist Lehrerfahrung oft eine wichtige Voraussetzung. Fächerabhängig bieten Lehraufträge eine gewisse Reputation für das eigene Berufsleben. Oft bestreiten Lehrbeauftragte (einen Teil) ihres Lebensunterhaltes über Lehraufträge.